Neuer Rechtsschutz für Chorleitende

Für Situationen, in denen sich Chor und Chorleitung uneins über den Chorleitervertrag sind, bietet der Deutsche Chorverband (DCV) gemeinsam mit der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG ab sofort einen zusätzlichen Rechtsschutz speziell für nebenberuflich tätige Chorleiter:innen aus DCV-Chören oder für Mitglieder der CED an.

Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung kommt die Versicherung unter anderem für die Vergütung eines eigenen Rechtsanwalts, Gerichtskosten sowie Reisekosten zum Gericht, Kosten für Schlichtungsverfahren, Sachverständigenkosten oder Anwalts- und Gerichtskosten des Gegners (sofern diese laut Urteil vom Versicherungsnehmer zu tragen sind) auf. 

Für jährlich 15 € (Vertrag mit einem Ensemble) bzw. 30 € (bis zu fünf Verträge mit verschiedenen Ensembles) können sich Chorleitende zusätzlich absichern. Hierbei spielt es keine Rolle, ob vertraglich eine Aufwandsentschädigung zwischen Chorleitung und Verein vereinbart wurde oder die Chorleitung ehrenamtlich agiert.

Weitere Informationen findest du auf der Seite Rechtsschutz für Chorleiter:innen